E-Mailings: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein?

Der Versand von Informations- und Werbe-Mailings gehört in den Bereich Permission-Marketing. Dies bedeutet, die Information oder eben die Werbung muss vom Empfänger gewollt sein und er muss zugestimmt haben, dass Sie ihm E-Mailings zusenden dürfen.

In § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist festgelegt, dass eine Werbung unter Verwendung „elektronischer Post“, also insbesondere E-Mail, SMS und MMS, grundsätzlich die Einwilligung „der Adressaten“, also der Empfänger der Werbung, voraussetzt. Dabei macht es keinen Unterschied, wie die E-Mail bezeichnet wird (Newsletter, Infopost, E-Mailing etc.).

Wichtig ist dabei auch, dass bereits die erste E-Mail ein Verstoß darstellt und als Spam gewertet wird, sollte keine Einwilligung vorliegen.

Ausnahmeregelung

Nach § 7 Abs. 3 UWG ist eine E-Mail-Werbung unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne direkte Einwilligung des Empfängers zulässig. § 7 Abs. 3 UWG regelt folgendes:

Eine unzumutbare Belästigung (= Spam) ist „bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post“ nicht anzunehmen, wenn

  1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse (= E-Mail-Adresse) erhalten hat,
  2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
  3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
  4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Wichtig ist, dass alle 4 Punkte gemeinsam erfüllt sein müssen. Fällt ein Punkt weg, so ist diese Ausnahmeregelung schon nicht mehr anzunehmen.

Werbung aus dem Ausland: versenden Sie Ihre E-Mailings aus dem Ausland nach Deutschland, so gilt grundsätzlich deutsches Wettbewerbsrecht. Denn nach dem Markt- und Tatortprinzip gilt das Recht des Landes, in dem die Interessen aufeinanderprallen. Im Fall des Marketings ist das dort, wo der Beworbene bzw. der E-Mail-Empfänger seinen Sitz hat.

Bitte beachten Sie auch: Falls unter den Beworbenen auch Personen beziehungsweise Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands sind, dann muss unter Umständen zusätzlich das ausländische Recht beachtet werden.

OptIn-Verfahren

Derzeit existieren zwei rechtlich abgesichte Verfahren, um die Einwilligung des E-Mail-Empfängers zu bekommen:

  1. Confirmed-OptIn: hierbei meldet sich der Interessent zum Empfang Ihrer E-Mailings an und bekommt von Ihnen eine Bestätigung. Zum Beispiel können Sie zur Anmeldung ein Online-Formular auf Ihrer Website platzieren. Der Interessent bekommt dann nach der Anmeldung von Ihnen per E-Mail die Anmeldebestätigung und die Widerrufsmöglichkeit.
  2. Double-OptIn: auch hierbei meldet sich der Interessent an und bekommt dann die Aufforderung seine Anmeldung nochmals zu bestätigen, zum Beispiel durch Klick auf einen Bestätigungslink, den er von Ihnen per E-Mail zugeschickt bekommt.

Das Confirmed-OptIn-Verfahren ist derzeit in Deutschland Pflicht. Wir empfehlen Ihnen jedoch, das Double-OptIn-Verfahren einzusetzen, denn hiermit sind Sie rechtlich am Besten abgesichert. Als Autrado-Kunde steht Ihnen dieses Verfahren bereits zur Verfügung und kann eingesetzt werden.

Pflichtangaben in einer Werbe-E-Mail

Im TMG § 5 Abs. 1 findet man die Angaben, die im Rahmen der Allgemeinen Informationspflicht, bekannt unter dem Schlagwort „Impressumspflicht“, mitzuteilen sind. Diese Verpflichtung muss in jeder E-Mail berücksichtigt werden. Die Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das beudetet, das Impressum sollte direkt im E-Mailing eingefügt werden, denn ein Link auf Ihre Internetseite wird nicht funktionieren, wenn Ihr Interessent und Leser seine E-Mails offline liest. In Werbe-E-Mails sollten auch die Angaben, die nach handels- und gesellschafts-rechtlichen Bestimmungen in Geschäftsbriefe der klassischen Briefpost enthalten sein müssen, aufgenommen werden.

Wenn Sie die Autrado-Funktionen zum Versenden Ihrer E-Mailings verwenden, wird hier automatisch Ihr Impressum an das Ende eines jeden E-Mailings angefügt. Wichtig ist, dass Sie unter Einstellungen > E-Mail die Informationen korrekt hinterlegt haben.