Cookie-Richtlinie, Datenschutzseite
Seit der E-Privacy-Richtlinie aus dem Jahre 2009 gibt es die Cookie-Richtlinie der EU (offiziell: E-Privacy-Richtlinie 2009/136/EG). Ihr Ziel war es, dass nicht absolut notwendige Cookies nur mit der Zustimmung der Nutzer gesetzt werden dürfen. Dabei hatte der EU-Gesetzgeber ganz besonders Tracking & Targeting-Cookies im Blick, die dazu dienen, Werbung anhand von Persönlichkeitsprofilen der Nutzer auszuspielen. Google macht Cookie-Hinweise zur Pflicht und rankt Websites entsprechend höher, die diese Hinweise umsetzen. Weitere Informationen hierzu...
- Google macht Cookie-Hinweise zur Pflicht – Handlungsempfehlung...
- Was haben Website-Betreiber zu beachten?
In seinem Urteil (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. gegen Planet49 GmbH, C‑673/17) hat der EuGH entschieden, dass nach geltendem Recht keine wirksame Einwilligung vorliegt, wenn der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung ein bereits angekreuztes Kästchen abwählen muss. Vielmehr wird als Voraussetzung für eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung auch online ein aktives Verhalten des Betroffenen vorausgesetzt.
In Verbindung mit DSGVO-Anforderungen sind alle Formulare mit Erfassung persönlicher Daten um eine Checkbox um einen rechtlich notwendigen Hinweis ergänzt: "Hiermit akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen"; der Hinweis enthält einen Link auf die Datenschutzbestimmungen. Bitte kontrollieren Sie Ihre Datenschutz-Seite, die mit Ihrem Datenschutz-Beauftragten abgestimmt werden sollte. Die Bearbeitung der Seite finden Sie unter Web > Seiten. Weitere Informationen hierzu...
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